Der Wahlvorschlag wurde hinsichtlich der Formerfordernisse, der Wählbarkeit der Kandidatin sowie der Gültigkeit der Unterschriften geprüft und als gültig befunden.
Da nicht mehr Wahlvorschläge vorliegen als Sitze zu besetzen sind, sind die Voraussetzungen gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) für eine stille Wahl erfüllt.
Der Bürgerrat hat an seiner Sitzung vom 20. April 2026 Nadine Eugster Hartmann für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 01.07.2026 bis 30.06.2028 als gewählt erklärt, vorbehaltlich allfälliger Beschwerden.
Gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte ist eine Beschwerde spätestens am dritten Tag nach ordnungsgemässer Veröffentlichung des Ergebnisses einzureichen.
Die angesetzte Urnenwahl vom 14. Juni 2026 wird widerrufen.